Offene Ausschreibung Lieferauftrag Buero & Verwaltung EU-Oberschwelle
Geändert: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit  der Antragsteller…

Lieferung von Reinigungsmitteln für die FHH

Finanzbehörde Hamburg · Hamburg · Hamburg

Beschreibung

Ausgeschrieben wird die Lieferung von Reinigungsmitteln für die Freien und Hansestadt Hamburg.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Buero & Verwaltung

Ausschreibung für die Lieferung von Reinigungsmitteln für die Freie und Hansestadt Hamburg mit einem geschätzten Wert von 475.121 EUR.

Es handelt sich um ein offenes, standardisiertes Vergabeverfahren für Lieferungen. Die genauen Anforderungen an die Eignung sind dem vollständigen Ausschreibungstext zu entnehmen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grenzueberschreitendes Recht

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit  der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,  Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;  Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;  mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nich

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Preiseinschätzung

Basierend auf 24 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 257.156 €
Median 476.885 €
Oberes Quartil 739.040 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Verfahrensverlauf

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 475.121 €

    3 Veröffentlichungen

  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen

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475.121 €
Geschätzter Wert

Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Auftraggeber Finanzbehörde Hamburg
Standort Hamburg, Hamburg
Veröffentlicht 23.07.2024
CPV-Code 39830000 (Was ist das?)
Erfüllungsort Hamburg
Laufzeit 01.01.2025 – 31.12.2025
Bindefrist (?) 124 Tage

Ø Bieter in der Branche 3.9

Historischer Durchschnitt aus 54.788 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 75%

Anteil der erfassten Verfahren in Buero & Verwaltung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 328 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -33%
KMU-Bieteranteil 59%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Hamburg
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Finanzbehörde Hamburg. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)