AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.04.2026 09:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/021b660a-06d2-4147-99b7-ac717db87ab1/

Systemtrennwände

Notice-ID: 021b660a-06d2-4147-99b7-ac717db87ab1 · Procedure-ID: 33f1c9d5-b117-4d53-bb7b-279d76991631

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Bauamt Augsburg, Augsburg
Veröffentlicht
24.09.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
open
CPV-Code
45421141
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Auftragswert (geschätzt)
848.161 €
Rechtsgrundlage
32014L0024

Beschreibung

Es kommen vorwiegend folgende Leistungen zur Ausführung: Mehrteilige Systemtrennwände sind als Raumabschlüsse mit verglasten und geschlossenen Festfeldern, mit Türen und Oberlichtern und den umlaufenden Anschlüssen herzustellen und einzubauen. Lieferung und Montage von: - 15 tlg.Systemtrennwände mit Pendeltüren, EG-5.OG, 29 St. - 6-9 tlg. Systemtrennwände mit Drehtüren, 1.-5. OG, 12 St. - 6-8 tlg. Systemtrennwände Büroflur Ost mit Drehtüren, 1.-5. OG, 38 St. - 6-11tlg. Systemtrennwände Büroflur West mit Drehtüren, 1.-5. OG, 31 St. - Türelement mit Drehflügeltür, verglast, 1. + 2. OG, 2 St. - Türelement mit Drehflügeltür, Holztürblatt, 1.-5. OG, 75 St. - Türelement mit Drehflügeltür mit Oberlicht, verglast, 1. OG, 4 St. - Drückergarnituren, 81 St. - Stangengriffgarnituren, 58 St. - Türstopper 124 St.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Lindner SE
Vertragsabschluss
24.09.2024
Zuschlagsentscheidung
09.09.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).