AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 06:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/02220ff4-0245-4fc6-959f-2c2c827ec3d8/

Dienstleistungen für die laufende SAP-Betriebsunterstützung.

Notice-ID: 02220ff4-0245-4fc6-959f-2c2c827ec3d8 · Procedure-ID: b86e705f-0ecf-46f7-9065-6a69ba8fd9e0

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für Finanzen - Dienststelle Regensburg, Regensburg
Veröffentlicht
28.01.2026
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
72200000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Landesamt für Finanzen (LfF), FinanzIT Bayern betreibt für den Freistaat Bayern an den Standorten München und Regensburg SAP-Verfahren. Diese Verfahren werden durch die Beschäftigten des LfF sowohl in fachlicher als auch in technischer Hinsicht (Basis, Entwicklung, Test und Produktion) betreut. Für den laufenden Betrieb sind Beratungs-, Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen erforderlich und mit Leistungsbeginn ab März 2026 neu zu vergeben. Die Vertragslaufzeit soll drei Jahre, mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr umfassen. Der Umfang der Dienstleistung beträgt 1200 Personentage.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
28.01.2026
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 07.02.2026 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).