AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.04.2026 22:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0226e621-4dbc-4da5-82d7-eedf4f89c76f/

LIEFERUNG, EINFÜHRUNG UND PRODUKTIVE INBETRIEBNAHME EINES PATIENTENPORTALS, 2 LOSE

Notice-ID: 0226e621-4dbc-4da5-82d7-eedf4f89c76f · Procedure-ID: d3f7c6d7-8ecf-42dc-8fa1-059d519bd65b

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Mittelbaden gGmbH, Baden-Baden
Veröffentlicht
10.04.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
48180000 — Software
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Zuschlagswert
407.096 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Einführung eines Patientenportals im Klinikum Mittelbaden. Die Patientenportal-Lösung wird in zwei Losen ausgeschrieben: Los 1. Aufnahme- und Behandlungsmanagement; Los 2. Entlass- und Überleitungsmanagement. Dabei wird einer größtmöglichen Interoperabilität innerhalb des zu beschaffenden Systems sowie bei dessen Anbindung an die bestehenden klinischen und administrativen Applikationen ein hoher Stellenwert beigemessen. Ein besonderer Fokus liegt daher auf dem Austausch strukturierter Daten. Die Nutzung bereits vorhandener Technologien muss zudem ermöglicht und bestmöglich unterstützt werden.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
5 Jahre

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
18.03.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).