AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 16:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/02353ed0-4421-48c1-b40b-fa775638c8db/

Breitbandanbindung der von der KVBW betriebenen Notfallpraxen

Notice-ID: 02353ed0-4421-48c1-b40b-fa775638c8db · Procedure-ID: e434dc95-4e14-4eaa-b2d0-9b23a96f9fc1

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Stammdaten

Auftraggeber
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Stuttgart
Veröffentlicht
13.02.2025
Frist (Submission)
17.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72400000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Über eine vorausgegangene Ausschreibung wurde ein einheitliches und cloudbasiertes Praxisverwaltungssystem (PVS) beschafft. Um die ordnungsgemäße Funktion des Systems sicherzustellen, ist für jede Praxis ein Breitband-Internetanschluss mit mindestens 50Mbit/s im Download und 20Mbit/s im Upload notwendig. Ziel der Ausschreibung ist es daher, die Internetanbindung der Bereitschaftspraxen entweder durch VDSL oder einen 5G Anschluss, je nach den Rahmenbedingungen vor Ort, zu beschaffen.

Vertragslaufzeit

Periode
60 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
31 Tage
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).