AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.06.2026 07:26 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/025dde52-e68f-49ba-8f6c-bd791877aa3a/

TFT Monitore

Notice-ID: 025dde52-e68f-49ba-8f6c-bd791877aa3a · Procedure-ID: 696d0052-7d6b-4d2e-89a8-ef23d832ff20

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Stammdaten

Auftraggeber
ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G., Berlin
Veröffentlicht
13.04.2026
Frist (Submission)
02.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30200000 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätztes Rahmen-Volumen
13.636.458 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rahmen-Maximum
54.545.833 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von fabrikneuen TFT Monitoren einschließlich Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Nord

Geschätzter Wert
4.717.145 €

Los 2 — Mitte

Geschätzter Wert
4.408.726 €

Los 3 — Süd

Geschätzter Wert
4.510.587 €

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).