AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ingenieurbauwerke in der Baulast des Landes – Nordbezirke – Prüfung / Überwachung gemäß DIN 1076
Stammdaten
- Auftraggeber
- Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Berlin
- Veröffentlicht
- 12.12.2023
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71631450 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Zuschlagswert
- 315.011 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die zu prüfenden Ingenieurbauwerke liegen im Stadtgebiet von Berlin und verlaufen im Zuge von Bundesfernstraßen als Ortdurchfahrt, Landstraßen, Wirtschaftswege und Fußwege. Die Brückenbauwerke verlaufen über öffentliche Straßen und Wege, Bahnanlagen und Gewässer. 83 Teilbauwerke mit einer BW-Fläche von 40.388 m2 in der Baulast des Landes-Nordbezirke bestehend aus: - 45 Brückenbauwerke; - 2 Lärmschutzbauwerke; - 16 Stützbauwerke; - 7 sonstige Bauwerke; - 13 Verkehrszeichenbrücken. Der Auftragsumfang umfasst in den einzelnen Jahren je Teilbauwerk: 2024: 1 Hauptprüfung, 2 laufende Beobachtungen, 2025 und 2026: 1 Besichtigung, 2 laufende Beobachtungen, 2027: 1 Einfache Prüfung, 2 laufende Beobachtungen, 2028 und 2029: 1 Besichtigung, 2 laufende Beobachtungen. Davon ausgenommen: 3 Holzbrücken mit jährlicher Hauptprüfung gemäß RI-EBW-PRÜF 2013 Pkt 3.2 2024, 2025, 2026, 2027, 2028 und 2029: 1 Hauptprüfung, 2 laufende Beobachtungen. Des Weiteren für 4 Teilbauwerke (Brückenbauwerke) in den Jahren 2025, 2026, 2028 und 2029: 1 Sonderprüfung (handnahe Überprüfung der Untersicht) und für 4 Teilbauwerke (Brückenbauwerke) im Jahr 2027: Erweiterung der Einfachen Prüfung um eine handnahe Überprüfung der Untersicht.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 71 Monate
- Beginn
- 02.01.2024
- Ende
- 30.11.2029
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- IGS INGENIEURE GmbH & Co. KG
- Vertragsabschluss
- 30.11.2023
- Zuschlagsentscheidung
- 17.11.2023
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.