AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 17:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0402d8a3-0c18-4ceb-a715-096d01eda07a/

Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte 85311000-2

Notice-ID: 0402d8a3-0c18-4ceb-a715-096d01eda07a · Procedure-ID: 053f7dc9-58c4-4bee-a3a2-3e0c5a4ad56b

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, Berlin
Veröffentlicht
23.12.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
85311000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Soziales & Pflege
Zuschlagswert
3.524.912 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten hat die Betriebsleistung für Flüchtlingsunterkunft Invalidenstraße 30-33 in 10115 Berlin aufgrund eines anhängigen Nachprüfungsverfahrens interimsweise vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.05.2025

Vergabe-Status

Auftragnehmer
DRK Schöneberg-Wilmersdorf hilft gGmbH
Vertragsabschluss
13.12.2024
Zuschlagsentscheidung
09.12.2024
Angebotsspanne
156.142 – 167.826 €

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).