AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.07.2026 08:18 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0425a307-e032-46c4-9d80-4812c61eaf4d/

Durchführung eines Reifenkomplettservices für die Dienst- und Einsatzfahrzeuge der Branddirektion Leipzig

Notice-ID: 0425a307-e032-46c4-9d80-4812c61eaf4d · Procedure-ID: 48dea2cc-3433-4087-9de6-b9133409f43c

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Leipzig, Leipzig
Veröffentlicht
20.03.2026
Frist (Submission)
21.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34351100 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätztes Rahmen-Volumen
302.308 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rahmen-Maximum
489.800 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Rahmenvereinbarung zur Durchführung eines Reifenkomplettservices für die Dienst- und Einsatzfahrzeuge der Branddirektion Leipzig

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Reifenkomplettservice für "Personenkraftwagen (PKW) und Anhänger

Geschätzter Wert
39.316 €

Los 2 — Reifenkomplettservice für "Transporter

Geschätzter Wert
69.966 €

Los 3 — Reifenkomplettservice für "Lastkraftwagen (LKW)

Geschätzter Wert
193.026 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
31.07.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
69 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).