AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Datenlieferung Radar- und Messdaten an die HVZ Baden-Württemberg und an FLIWAS
Stammdaten
- Auftraggeber
- LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Karlsruhe
- Veröffentlicht
- 08.02.2024
- Notice-Typ
- dir-awa-pre
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- CPV-Code
- 90721800 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Energie & Umwelt
- Geschätzter Wert
- 318.688 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Datenbereitstellung für die HVZ: Mit dem Wasserhaushaltsmodell LARSIM werden in der HVZ operationelle Abfluss- und Wassertemperatur-Vorhersagen für die Gewässer in Baden-Württemberg berechnet. Für diese Berechnung benötigt es die Bereitstellung umfangreicher meteorologischer Daten von Wetterdiensten. Zur Verbesserung der Modellberechnungen, insbesondere in Bezug auf die Hochwasserwarnung für kleine Einzugsgebiete nutzt die HVZ räumlich hochaufgelöste Radardaten, um das tatsächliche Niederschlagsgeschehen im Modell so genau wie möglich abzubilden. Neben den gemessenen Niederschlagdaten, werden auch meteorologische Vorhersagen für den operationellen Modellbetrieb benötigt. Datenbereitstellung für FLIWAS: Des Weiteren muss auch das Flutinformations- und Warnsystem (FLIWAS) mit Niederschlagsdaten beliefert werden. FLIWAS versorgt Kommunen und Behörden mit detaillierten Informationen im Falle eines Hochwassers. Niederschlagsmenge und -dauer sind bei einem Hochwasser zentrale Informationen, um die aktuelle Lage beurteilen zu können. Im Gegensatz zu bodennahen Niederschlagsstationen mit punktuellen Messungen ermöglichen moderne Radarmessungen eine flächenhafte Beurteilung der Niederschlagsverteilung.
Vertragslaufzeit
- Ende
- 31.12.2026
VEAT — Direktvergabe-Ankündigung
- Veröffentlichung
- 08.02.2024
- Stillhaltefrist (10 Tage)
- läuft bis 18.02.2024 — abgelaufen
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.