AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Sanierung Pestalozzi-Schule Gerlingen_Planungsleistungen Bauphysik
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Gerlingen - Amt für Gebäudemanagement, Gerlingen
- Veröffentlicht
- 07.08.2026
- Frist (Submission)
- 15.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Stadt Gerlingen beabsichtigt die Sanierung der Pestalozzi Schule. Gegenstand des Verfahrens sind Fachplanungsleistungen der Bauphysik, gem. § 3 HOAI, Abs. 1 (Anlage 1, Ziff. 1.2) und AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 23, 3. Auflage bzw. Heft Nr. 44, 1. Auflage, LPH 1-7 für ...Wärmeschutz und Energiebilanzierung ...Bauakustik (Schallschutz) ...Raumakustik sowie Besondere Leistungen: ...Bearbeitung von Förderanträgen ...GEG-Nachweis (Energieausweis Nichtwohngebäude) ...Nachweis sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2, Sonneneintragskennwertverfahren ...Beratung Bauwerksabdichtung im Bestand Die Gebäude der Pestalozzi Schule aus den 1940/1950er-Jahren weisen einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Dies betrifft u.a. die energetische und brandschutztechnische Sanierung, Erneuerung der TGA – Sanitär/Elektro sowie den Ausbau der digitalen Infrastruktur. Neben diesen substanziellen Maßnahmen soll eine räumliche Entwicklung hin zu einer modernen Ganztagsschule erfolgen. Hierbei soll im Bestand entwickelt und kein Neu- oder Anbau erstellt werden. Nähere Informationen sind der Verfahrensbeschreibung zu entnehmen.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 76 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.