AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/04aedaea-566e-492f-b65a-9ee43b19338b) · Abgerufen am 27.10.2026 23:17 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/04aedaea-566e-492f-b65a-9ee43b19338b/

Arbeitnehmerüberlassung Full-Stack-Entwickler

Notice-ID: 04aedaea-566e-492f-b65a-9ee43b19338b · Procedure-ID: 04aedaea-566e-492f-b65a-9ee43b19338b

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für Finanzen Dienststelle Regensburg - 3G Geschäftsstelle - Haushalt und Vergabe, Regensburg
Veröffentlicht
26.06.2026
Frist (Submission)
31.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72200000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
792.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Landesamt für Finanzen (LfF) - Dienststelle Regensburg vergibt Leistungen für einen Full-Stack-Entwickler im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung für das in der Beihilfe eingesetzte Verfahren BayBAS. Das in der Beihilfe eingesetzte Verfahren BayBAS wurde vor ca. 20 Jahren mit der damals gängigen Technologie Visual Basic 6 (VB6) entwickelt und laufend an fachliche Anforderungen angepasst. Der schwindende Support für VB6 Anwendungen, sowie die immer schwieriger werdende Personalsituati-on für VB6 Entwickler machen eine Neuentwicklung zwingend notwendig.

Vertragslaufzeit

Periode
18 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
63 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).