AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.04.2026 23:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/055f8ba4-bce5-42d1-acfc-10a0beddb8f3/

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Laborverbrauchsmaterialien

Notice-ID: 055f8ba4-bce5-42d1-acfc-10a0beddb8f3 · Procedure-ID: ccc0816f-3c74-4ba5-9442-0ab9ff244a62

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für Umwelt, Mainz
Veröffentlicht
18.04.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
24300000 — Chemische Erzeugnisse
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das LfU betreibt unter anderem zwei Laborgebäude (Wallstraße 1, 55122 Mainz, Rheinallee 97-101, 55 118 Mainz), ein Verwaltungsgebäude (Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz), zwei Wassergütemessstationen (Konrad-Adenauer-Ufer 10, 55116 Mainz und Am Rhein 1, 67547 Worms) sowie eine Landessammelstelle für radioaktive Abfälle (An der B 41, 55765 Birkenfeld), die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) betreibt u.a. zwei Labore in Koblenz und Trier. Um die zu erfüllenden Untersuchungen durchführen zu können, werden diverse Laborverbrauchsmaterialien benötigt. Mit diesem Verfahren sollen Rahmenvereinbarungen für die Lieferung dieser Laborverbrauchsmaterialien abgeschlossen werden.

Lose

21 Lose.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).