AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Magistrat der Stadt Hünfeld, Ingenieurleistungen LP1-3 und 5-9, + örtliche BÜ - Erschließung Neubaugebiet Molzbacher Höhe
Stammdaten
- Auftraggeber
- Interkommunale Vergabestelle des Landkreise Fulda im Auftrag der Stadt Hünfeld, Fulda
- Veröffentlicht
- 06.11.2023
- Frist (Submission)
- 07.12.2023
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71322000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Stadt Hünfeld plant die Erschließung des Neubaugebietes "Molzbacher Höhe" in der Kernstadt Hünfeld. Das Neubaugebiet ist im Bebauungsplan Nr. 8 der Stadt Hünfeld festgelegt. Die Abwasserentsorgung soll im Trennsystem mit zusätzlichen vorgeschalteten Regenrückhaltebecken erfolgen. Es müssen ca. 40 Bauplätze (EFH + MFH) erschlossen werden. Geplant sind ca. 80 Kanalhausanschlüsse mit Übergabeschacht. Die Länge der Schmutzwasserleitung DN 300 bis 400 ist mit ca. 1.700 m, die Länge der Regenwasserleitungen DN 400 bis 700 mit ca. 1.300 m geplant. Die Maßnahmen der Verkehrsanlagen beinhalten neben dem Straßenbau auch Gehwege und Parkplatzflächen. Zwischen den zukünftigen Baugebieten ist ein Kreisverkehr geplant. Der Leistungsumfang der Verkehrsanlagen kann dem B-Plan entnommen werden. Die Baukosten werden mit ca. 5,5 Mio. € netto geschätzt. Der Anteil der Ingenieurbauwerke (Kanal) davon beträgt ca. 4,2 Mio. € netto, der Anteil der Verkehrsanlagen ca. 1,3 Mio. € netto. Terminvorschau: - Start umgehend nach Abschluss VgV - Planung 2024 - Bauausführung ab 2025 - Fertigstellung Mitte 2026 Bestandteil des VgV-Verfahrens ist gemeinsame Beauftragung von: a) Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI, Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff., für den Kanalbau nach § 41 bzw. Anlage 12.2 Gruppe 2 - Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 3 und 5 - 9 - Stufenweise Beauftragung - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 - 3 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - Stufen gem. Vertragsmuster - Spezifische Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung - Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Ingenieurbauwerke erbracht. Eine Entwässerungsstudie für das gesamte Erweiterungsgebiet (mit Gewerbegebieten) liegt vor. - Es wird davon ausgegangen, dass mit Abschluss des VgV-Verfahrens die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. b) Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI, Teil 3, Abschnitt 4, §§ 45 ff. - Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 3 und 5 - 9 - Stufenweise Beauftragung - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 - 3 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - Stufen gem. Vertragsmuster - Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung - Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Verkehrsanlagen erbracht. - Es wird davon ausgegangen, dass mit Abschluss des VgV-Verfahrens die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie auf die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden. Hinweis zur Honorarvereinbarung nach § 7 HOAI 2021: Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 30 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 4 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 07.12.2023
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.