AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/05904977-dc76-441e-aa79-4dea709afce5) · Abgerufen am 01.09.2026 19:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/05904977-dc76-441e-aa79-4dea709afce5/

Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 20)

Notice-ID: 05904977-dc76-441e-aa79-4dea709afce5 · Procedure-ID: 5fe09adb-03cf-484c-b679-61b24d1de510

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Ratingen, Der Bürgermeister, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Ratingen
Veröffentlicht
30.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144213 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Zuschlagswert
571.705 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge vom Typ HLF 20 nach DIN EN 1846 (Teil 1-3), DIN EN 14530-27 i.V.m. DIN - Lieferleistung - ___________________ Stellplatzhöhe: Ergonomie, Nutzerfreundlichkeit und robuster Verarbeitung in besonderem Maße, Einhaltung der vorgegebenen maximalen Bauhöhe . Das Fahrzeug soll möglichst baugleich zu den fünf HLF gestaltet sein die zwischen 2020 und 2022 in Dienst gestellt wurden. Weitere Details können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2025
Ende
01.07.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Walser GmbH
Vertragsabschluss
12.05.2025
Zuschlagsentscheidung
12.05.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).