AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabemarktplatz-mv.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-1980d5c147f-23ae0e2eb8cc379e&PublicationType=0) · Abgerufen am 04.10.2026 21:31 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/05b8c7a4-f980-45cf-a5f0-e1a750d47aaa/

Durchführung von arbeitstherapeutischen Maßnahmen für Gefangene im Justizvollzug

Notice-ID: 05b8c7a4-f980-45cf-a5f0-e1a750d47aaa · Procedure-ID: 7a68bb25-bc65-4c3a-a135-7e14168402b3

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für innere Verwaltung M-V, Abteilung Beschaffung/Dienstleistungen, Schwerin
Veröffentlicht
07.10.2025
Frist (Submission)
06.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
80000000 — Bildung
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Durchführung von arbeitstherapeutischen Maßnahmen für den Justizvollzug

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — JVA Bützow

Erfüllungsort
Bützow

Los 2 — JVA Stralsund

Erfüllungsort
Stralsund

Los 3 — JVA Waldeck

Erfüllungsort
Dummersdorf (OT Waldeck)

Los 4 — JVA Neustrelitz

Erfüllungsort
Neustrelitz

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
64 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).