AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 23:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0753b9be-10d3-4187-9886-6e89dbb14135/

Interessenbekundung - VB ELER - Werbemittel

Notice-ID: 0753b9be-10d3-4187-9886-6e89dbb14135 · Procedure-ID: 3ea6ba95-c110-478c-830a-9371dbe15666

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Stammdaten

Auftraggeber
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Veröffentlicht
11.08.2025
Notice-Typ
Änderung
Verfahrensart
Vergabeverfahren mit Aufruf zum Wettbewerb (national)
CPV-Code
30191000 — Büromaschinen und Computer
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
UVgO (Unterschwelle)

Beschreibung

Hinweis 1: formlose Interessenbekundung bitte an folgenden E-Mail: eler-vb.mf@sachsen-anhalt.de Hinweis 2: Interessenbekundung - VB ELER - Werbemittel, keine Vergabe Hinweis 3: geplante Angebotsaufforderung spätestens per E-Mail am 22. August 2025 und Angebotseingang per Post am 3. September 2025 Lieferung von insgesamt neun unterschiedlichen Werbemitteln zur Öffentlichkeitsarbeit, alle mit Logodruck, darunter: - Los 1: 3.000 Kugelschreiber - Los 2: 1.000 Notizblöcke - Los 3: 300 Zugbeutel - Los 4: 1.000 Antistress-Figuren - Los 5: 300 Ewige Kalender - Los 6: 300 Elektronische Handwärmer - Los 7: 300 Trinkflaschen - Los 8: 300 Handfächer - Los 9: 1.000 Blumenkarte Jedes Werbemittel stellt eine eigenständige Leistung dar. Die Beauftragung erfolgt ggf. losweise. Die Leistungen umfassen jeweils Konfektionierung, Druck (nach bereitgestelltem Design), Lieferung frei Haus. Eine Übersicht über die Werbemittel inkl. Spezifikationen erhalten interessierte Unternehmen mit der Angebotsaufforderung. ________________________________________

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren abgebrochen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).