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Beauftragung von externen Sicherheitsdienstleistungen für die Justizbehörden in Oberfranken (mit Haßfurt)
Freistaat Bayern, vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Bamberg · Bamberg · Bayern
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Beschreibung
Dieser Vertrag dient der Sicherheit innerhalb von bayerischen Justizgebäuden. Prozessbeteiligte, Mitarbeiter der Justiz und Besucher sollen sich in Gerichtsgebäuden gefahrlos aufhalten können. Aus diesem Grund muss regelmäßig vor Zutritt in ein Gerichtsgebäude eine gründliche Kontrolle nach gefährlichen Gegenständen – insbesondere nach Waffen – erfolgen. Andererseits darf der Grundsatz der Öffentlichkeit nicht eingeschränkt werden, vgl. Art. 6 Abs. 1 Menschenrechtskonvention, § 169 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz. „Offene“ und zugleich sichere Gerichte können nur durch gewissenhaft arbeitende, korrekte und qualifizierte Sicherheitskräfte in ausreichender Anzahl gewährleistet werden. Neben Justizwachtmeister/innen sollen hierfür auch private Sicherheitsunternehmen tätig werden. Die objektive und auch subjektive Sicherheit in den Gerichten setzt die Anwesenheit von Sicherheitskräften voraus. Eingangskontrollen mit Durchsuchungen finden indes lediglich für die Dauer der Gerichtsverhandlungen statt. Außerhalb dieser Zeiten sollten bei Bedarf Sicherheitskräfte kurzfristig zur Verfügung stehen. Dieser Vertrag regelt verschiedene Aufgaben, die auch vor, nach oder zwischen Terminen ausgeführt werden können. Sicherheitskräfte sind damit im Bereich der Gerichte tätig und bei Gefahr einsatzbereit. Der Auftragnehmerin soll es gleichzeitig ermöglicht werden, rationell - insbesondere ohne Unterbrechungen - zu arbeiten. Ziel ist, das Sicherheitsniveau deutlich zu heben und zudem die Gebote des sparsamen und wirtschaftlichen Handelns zu beachten.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Die Ausschreibung betrifft die Beauftragung externer Sicherheitsdienstleistungen für Justizbehörden in Oberfranken.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Preiseinschätzung
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Verfahrensverlauf
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3 Veröffentlichungen
- 30.04.2024 Angaben bei Ausschreibungsbedingungen wurden berichtigt. Bezug Tariflöhne unter Nummer 15.2 des Vertrags wurde auf 01.01.2024 berichtigt. aktuell
- 30.04.2024 Original-Veröffentlichung
- 30.04.2024 Angaben bei Ausschreibungsbedingungen wurden berichtigt.
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