AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.04.2026 10:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/07952165-acd1-4a56-8d94-d41286c6a7ee/

1577-JR- Dynamisches Beschaffungssystem für Sonder-HW Kat. 3

Notice-ID: 07952165-acd1-4a56-8d94-d41286c6a7ee · Procedure-ID: ce181859-4458-4871-9e60-d1fc1e19c850

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Stammdaten

Auftraggeber
BWI GmbH, Berlin
Veröffentlicht
29.02.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
30232000 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die BWI GmbH plant die Beschaffung von mobilen Workstation (z. Bsp. HP ZBook Studio 16" G9 Mobile Workstation PC), Appleprodukten, PC-Zubehör und Komponenten sowie Sonderhardware mittels eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS) in vier Kategorien. Es ist eine Grundlaufzeit von 4 Jahren und 1 Monat und mindestens eine optionale Verlängerung von 48 Monaten vorgesehen. Der Auftragsgegenstand umfasst folgende Leistungen: Kategorie 1: mobile Workstations Kategorie 2: Appleprodukte (Mac-OS Produkte und Zubehör) Kategorie 3: PC-Zubehör und Komponenten Kategorie 4: Sonderhardware. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Vorliegendes DBS betrifft die Kategorie 3. Siehe auch Vergabenummern: 1577-JR- Dynamisches Beschaffungssystem für Sonder-HW Kat. 1 1577-JR- Dynamisches Beschaffungssystem für Sonder-HW Kat. 2 1577-JR- Dynamisches Beschaffungssystem für Sonder-HW Kat. 4

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).