AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planung Neubau Digitale Steuerzentralen Kornwestheim und Wendlingen, LPH 3,6,7
Stammdaten
- Auftraggeber
- DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S), Stuttgart
- Veröffentlicht
- 23.08.2026
- Frist (Submission)
- 28.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71250000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Das vorliegende Bauvorhaben umfasst den Neubau von insgesamt zwei Digitalen Steuerzentralen (DSZ) inkl. technischer Ausstattung und Herrichtung der Außenanlagen an zwei unabhängigen Standorten. Bei einer DSZ handelt es sich um ein standardisiertes Bürogebäude zur Steuerung und Überwachung des Betriebes auf den Fahrwegen der DB InfraGO AG. Die geplanten Gebäude haben jeweils eine Grundfläche von ca. 54,21 m Länge und ca. 16,86 m Breite. Es sind vier Geschosse mit einer Gesamthöhe von ca. 23,10 m über GOK vorgesehen. Innerhalb der Gebäude befindet sich ein Technikbereich mit Rechnerraum und ein Bedienbereich, in dem sich die Leitwarten sowie Sozialräume für die Fahrdienstleiter befinden. Die technische Ausstattung umfasst insbesondere die Elektrischen Energieanlagen (u.a. NSHV, USV-Anlage, NEA), RLT-Anlagen, Gebäudeautomation und sicherheitstechnische Anlagen (u.a. EMA, VÜ, ISS, BMA). Die Außenanlagen gliedern sich in den Sicherheitsbereich inkl. Einfriedung um das Gebäude sowie die Anlagen außerhalb des Sicherheitszauns. Auf den Außenanlagen werden Zuwegungen, Parkplätze, Leitungen sowie Wasserver- und -entsorgungsanlagen errichtet.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.