AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 20:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/08924a28-9d53-4e85-be3d-de255e73c424/

Feuerwehr Bremen: Beschaffung von Atemschutztechnik für die Feuerwehr Bremen

Notice-ID: 08924a28-9d53-4e85-be3d-de255e73c424 · Procedure-ID: e4e97a0d-e039-429d-9a83-d4f712540d0e

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Stammdaten

Auftraggeber
Feuerwehr Bremen der Freien Hansestadt Bremen, Bremen
Veröffentlicht
29.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
35111100 — Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Feuerwehr Bremen der Freien Hansestadt Bremen beabsichtigt die Beschaffung von Atemschutztechnik. Aufgrund des regelmäßigen und umfangreichen Bedarfs an Ersatzbeschaffungen, Ersatzteilen und Prüfsets wird eine Rahmenvereinbarung für Produkte der Firma MSA und kompatibles Zubehör zur Beschaffung verschiedener Materialien abgeschlossen. Bei der Feuerwehr Bremen kommt - mit Ausnahme von Druckluft-/Atemluftflaschen - ausschließlich Atemschutztechnik des Herstellers MSA zum Einsatz. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "AELP_Bremen_Atemschutztechnik".

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
17.09.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Bremen - Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Bremen

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).