AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 04:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/08f586d7-e990-47bb-be7f-5bcfd458624e/

Sanitäranlagen - Neubau Stadthaus 4 - Bauwerke Münster GmbH

Notice-ID: 08f586d7-e990-47bb-be7f-5bcfd458624e · Procedure-ID: c27c2a84-ea0f-4245-a5a6-bd077f51f64d

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Stammdaten

Auftraggeber
Bauwerke Münster GmbH, Münster
Veröffentlicht
13.11.2025
Frist (Submission)
18.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Es sind die Sanitäranlagen für ein Verwaltungsgebäude zu errichten. Es werden die üblichen Sanitärobjekte WC, Waschtisch, Urinal, Dusche errichtet. In einem gesonderten Bereich wird ein Sanitärbereich mit Edelstahlobjekten hergestellt. Die Trinkwasserversorgung wird aus dem städtischen Netz bereitgestellt. Zapfstellen werden mit Kaltwasser versorgt. Einzelne Objekte werden mit elektrischen Kleindurchlauferhitzern ausgestattet. Für eine Zentralküche ist eine zentrale Warmwasserbereitung als Speicherladesystem vorgesehen. Ebenfalls für die Zentralküche ist ein Fettabscheider als Teilentsorger vorgesehen. Die Regenentwässerung als Normal- und Notentwässerung ist größtenteils als innenliegende Entwässerung vorgesehen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
30.11.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
82 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).