AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.04.2026 21:22 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/08ffbd48-b78e-4c83-a526-fd4007c899d1/

Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen - MLF Allrad, (H)LF 10 & DL(A)K 23/12

Notice-ID: 08ffbd48-b78e-4c83-a526-fd4007c899d1 · Procedure-ID: c80fa300-f785-42a9-981e-bbb5bcbb2711

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Stammdaten

Auftraggeber
Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Veröffentlicht
12.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beschafft werden sollen Mittlere Löschfahrzeuge mit Allradantrieb (MLF Allrad), Löschgruppenfahrzeuge in den Ausführungen LF 10 und HLF 10 sowie Einsatzfahrzeuge in der Ausführung Drehleiter mit Korb 23/12 (DL(A)K 23/12). Unterteilt in drei Losen

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.01.2028
Ende
30.04.2028

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
23.02.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Stillhaltefrist (§ 134 GWB)

TED-Veröffentlichung am 12.03.2026 (28 Tage her). Theoretische Höchstfristen: 10 Tage (elektronisch, spätestens 22.03.2026) oder 15 Tage (postalisch, spätestens 27.03.2026).

Hinweis: Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Tag der Information durch den Auftraggeber, nicht das TED-Datum. Die Information kann mehrere Tage vor der Veröffentlichung erfolgt sein.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Vergabekammer, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).