AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 22:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0a05ad78-360f-4d4e-8d11-ce379bd61295/

Stadt Gütersloh - Netzbetrieb im Rahmen des Förderprojektes "Graue Flecken

Notice-ID: 0a05ad78-360f-4d4e-8d11-ce379bd61295 · Procedure-ID: 0a05ad78-360f-4d4e-8d11-ce379bd61295

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Gütersloh, Gütersloh
Veröffentlicht
08.12.2025
Frist (Submission)
13.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
CPV-Code
72400000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
Konzessionsrichtlinie

Beschreibung

Die Konzessionsgeberin plant ein Gigabit-Netz in den unterversorgten Gebieten der Stadt Gütersloh. Sie beabsichtigt, eine Dienstleistungskonzessionen für den Betrieb des noch zu errichtenden Glasfasernetzes nach KonzVgV zu vergeben. Das passive Netz soll an einen Betreiber verpachtet werden, der die aktive Technik einbringt, das Netz funktionsfähig betreibt, Endkundendienste bereitstellt und Drittanbietern offenen Zugang gewährt. Die Umsetzung des geförderten Projekts erfolgt auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ v. 13.11.2020 (Gigabit-Rahmenregelung) und Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland v. 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie Richtlinie 2.0).

Vertragslaufzeit

Periode
84 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).