AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.04.2026 08:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0a3fc059-2fe7-40f5-a037-e4d5b7c9a6f6/

MARKTERKUNDUNG - Abschätzung der Rahmenbedingungen für die Neuvergabe der Wasserver- und Abwasserentsorgung in der Landeshauptstadt Potsdam

Notice-ID: 0a3fc059-2fe7-40f5-a037-e4d5b7c9a6f6

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Potsdam, Potsdam
Veröffentlicht
26.03.2026
Notice-Typ
consultation
CPV-Code
65110000 — Öffentliche Versorgung (Strom, Wasser, Gas)
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
Sonstige Rechtsgrundlage

Beschreibung

Im Rahmen dieser Markterkundung möchten wir uns über die verfügbaren Leistungen, technischen Standards, Preise/Entgeltentwicklungen und Anbieterstrukturen für die Neuorganisation der Wasserver- und Abwasserentsorgung in der Landeshauptstadt Potsdam informieren. Für die Landeshauptstadt Potsdam ist von besonderer Bedeutung eine Einschätzung zu erhalten, ob und welche konkreten Potentiale die Anbieter sehen, die bisherige Leistung zu wirtschaftlicheren Konditionen zu erbringen. Mit den zu gewinnenden Erkenntnissen wird das bestehende Konzept überarbeitet bzw. daraus ein zukünftiges Konzept entwickelt und das weitere Vorgehen mit den Gremien beraten. Dabei wird auch festgelegt werden, wie das Projekt weitergeführt wird und wie ein notwendiges Vergabeverfahren nach Art und Umfang gestaltet werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Ausschreibung handelt. Aus der Markterkundung kann kein Auftrag erteilt werden und die Teilnahme ist freiwillig. Die Teilnahme an der Markterkundung erfolgt unentgeltlich. Eine Erstattung von Aufwendungen oder Kosten – gleich welcher Art – ist ausgeschlossen. Nach Auswertung der Ergebnisse der Markterkundung wird über das weitere Vorgehen entschieden.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).