AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 08:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0a4b1337-a82a-4371-a59a-d39c9bc0fd11/

Reisebürodienstleistungen für die Ausländerabteilung des Amtes für Migration der Freien und Hansestadt Hamburg

Notice-ID: 0a4b1337-a82a-4371-a59a-d39c9bc0fd11 · Procedure-ID: 223510e6-97d5-4dd9-aa0e-d8d52f7480b2

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Behörde für Inneres und Sport -Polizei-, Hamburg
Veröffentlicht
06.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
63510000 — Logistik und Speditionsdienste
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1.488.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter der Behörde für Inneres und Sport -organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg- (Vergabestelle), beabsichtigt im Auftrag der Ausländerabteilung des Amtes für Migration der FHH den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über Reisebürodienstleistungen für die Buchung und Abwicklung von Rückführungsflügen und Fährtickets (Abschiebungen, Zurückschiebungen) sowohl ohne Sicherheitsbegleitung als auch in Begleitung von Beamten und / oder Ärzten und / oder medizinischem Personal.

Vertragslaufzeit

Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
115 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).