AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.07.2026 22:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0a96f6ce-2afb-4f1d-8e8e-050420927f3c/

FKZ 3723 62 203 0 - Analytik GerES VI: Gesundheitsmarker im Blut

Notice-ID: 0a96f6ce-2afb-4f1d-8e8e-050420927f3c · Procedure-ID: 24cebb4a-193e-4b68-8165-a7363f77b007

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Stammdaten

Auftraggeber
Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Dessau-Roßlau
Veröffentlicht
22.01.2026
Frist (Submission)
18.03.2026
Notice-Typ
Änderung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
Haushaltsvergabe

Beschreibung

ReFoPlan: „Analytik GerES VI: Gesundheitsmarker im Blut“ Im Rahmen der GerES VI Hauptstudie sollen in ca. 1500 Blutserumproben sowie 200 Kontrollproben die Konzentrationen 6 klinischer Parameter: Gesamtcholesterin, HDL-Cholesterin, LDL-Cholesterin, Triglyceride, Glucose und Harnsäure bestimmt werden. Die Proben können ab Februar 2026 an den Auftragnehmer geliefert werden. Die qualitätsgesicherten Ergebnisse sollen im Anschluss an die Analytik an das UBA kommuniziert werden. Der Auftragnehmer soll ein Abschlussbericht in 2027 vorlegen. Der Anbieter muss ausgewiesene Expertise in der klinisch-relevanten Analytik und Erfahrung in der Projektleitung nachweisen. Im Vergabeverfahren muss der Anbieter die Mindestpunktzahl bei der Bewertungsmatrix bezüglich qualitätsgesicherter Datenlieferung, Anwendung der Analytik und Qualitätssicherung erreichen. Zur Leistungserbringung kann auch ein Konsortium, eine Bietergemeinschaft oder vergleichbares mit einer verantwortlichen Projektleitung gebildet werden.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren abgebrochen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).