AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E62346885) · Abgerufen am 26.08.2026 15:47 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0ae456c3-6f27-4ae7-b3ab-baec027304a0/

Evaluation des Modellvorhabens „Wohnen bleiben im Quartier“ nach § 123 SGB XI

Notice-ID: 0ae456c3-6f27-4ae7-b3ab-baec027304a0 · Procedure-ID: 21aece4a-c32e-420f-92d2-865d71d47f63

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Stammdaten

Auftraggeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Hamburg
Veröffentlicht
18.01.2026
Frist (Submission)
23.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85000000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Soziales & Pflege
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg (Sozialbehörde) beauftragt eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung mit der Evaluation der Umsetzung und Wirkung des Modellvorhabens „Wohnen bleiben im Quartier“ nach § 123 SGB XI. Evaluationsgegenstand sind die in Hamburg geförderten sechs Modellprojekte, die innovative Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen im Quartier erproben, um pflegerische Versorgungssicherheit, Teilhabe und Prävention pflegebedürftiger Menschen zu stärken und ihnen einen Verbleib im vertrauten Wohnumfeld zu ermöglichen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2026
Ende
28.02.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
28 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Hamburg bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).