AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Winterdienst RIM Nürnberg (10 Lose: AN-WUG, SD-CHA, N-FÜ-ER, WEN, ALZ- AB, Cobg-BA, HO, BT, SW, WÜ-KT)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus, Nürnberg
- Veröffentlicht
- 22.05.2024
- Frist (Submission)
- 24.06.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90620000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Winterdienst
Lose
10 Lose (max. 10 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 10 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Ansbach / Weißenburg
- Erfüllungsort
- Ansbach
Los 2 — Schwandorf / Cham
- Erfüllungsort
- Schwandorf
Los 3 — Nürnberg, Fürth, Erlangen
- Erfüllungsort
- Nürnberg
Los 4 — Weiden
- Erfüllungsort
- Weiden
Los 5 — Aschaffenburg / Alzenau
- Erfüllungsort
- Aschaffenburg
Los 6 — Coburg / Bamberg
- Erfüllungsort
- Coburg
Los 7 — Hof
- Erfüllungsort
- Hof
Los 8 — Bayreuth
- Erfüllungsort
- Bayreuth
Los 9 — Schweinfurt
- Erfüllungsort
- Schweinfurt
Los 10 — Würzburg / Kitzingen
- Erfüllungsort
- Würzburg
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 09.09.2024
- Ende
- 31.03.2028
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.06.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).