AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 21:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0c0b0c8d-1650-4a0e-8f89-8428e59e8663/

SiGeKo Leistungen für den Glasfaserausbau im Landkreis Cham, Projektgebiete 7,8 und 9

Notice-ID: 0c0b0c8d-1650-4a0e-8f89-8428e59e8663 · Procedure-ID: 7ce6674f-9d1a-4a60-9bbb-332f29233a43

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Stammdaten

Auftraggeber
Eigenbetrieb Digitale Infrastruktur Landkreis Cham, Cham
Veröffentlicht
08.12.2025
Frist (Submission)
13.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71317200 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
100.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Cham ein flächendeckendesFttB-Glasfasernetz zu errichten Gegenstand des Auftrages ist die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGeKo Leistungen) auf Baustellen des Eigenbetriebs Digitale Infrastruktur Landkreis Cham in den Projektgebieten 7, 8 und 9, welche in jeweils drei Cluster aufgeteilt sind. Die näheren Einzelheiten können der Projektbeschreibung entnommen werden.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
8 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).