AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y04MW0U/documents) · Abgerufen am 28.10.2026 00:46 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0c4d528e-324e-4211-9524-96aa892a8c2d/

Infrastruktur Technische Netze, 2. Projektschritt

Notice-ID: 0c4d528e-324e-4211-9524-96aa892a8c2d · Procedure-ID: cd01cc44-a554-4fd8-ac0f-af557e927b9a

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Stammdaten

Auftraggeber
Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Leipzig
Veröffentlicht
14.10.2026
Frist (Submission)
13.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45112500 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bestandteile der ausgeschriebenen Leistungen sind somit unter anderem: - Probenahme und Untersuchung von Boden 8 St - Baustraße herstellen aus Schotter 4200 m2 - Vegetationsfläche mähen. 3300 m2 - Wurzelstöcke roden 199 St - Entsorgung Bodenaushub 2980 t - Brücke Abbruch 1 St - Bodenaushub. 1600 m3 - Herstellung Fußgängerbrücken 2 St - Herstellung Spundwand. 102 m - Wasserbausteine einbauen 160 m2 - Wildschutzzaun einbauen 250 m2 - Bäume liefern und pflanzen 72 St - Sträucher liefern und pflanzen 378 St

Vertragslaufzeit

Periode
210 Tage

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
12 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).