AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.04.2026 17:44 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0c6cbd09-9829-4e1b-aba6-e8bc7974a658/

Umbau zu einem Kinder- und Jugendhaus und einem Kinderhort, Untere Talgasse 8, 90403 Nürnberg, Bodenbelagsarbeiten

Notice-ID: 0c6cbd09-9829-4e1b-aba6-e8bc7974a658 · Procedure-ID: d7725386-9a58-426a-92dd-10d40723bea3

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Nürnberg Hochbauamt, Nürnberg
Veröffentlicht
26.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45432100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Nürnberg - vertreten durch das Hochbauamt der Stadt Nürnberg - führt im Herrenschießhaus und dem anschließenden Speichergebäude in der Unteren Talgasse 8 in Nürnberg den Umbau zu einem Kinder- und Jugendhaus und einem Kinderhort durch. Das Anwesen der Unteren Talgasse 8 ist ein hochrangiges Baudenkmal der Stadt Nürnberg. Ein Naturdenkmal, eine ca. 300 Jahre alte Platane, befindet sich im alten Schießgraben des Anwesens. Durch die Baumaßnahme des ehemaligen Herrenschießhauses werden für das Jugendamt zwei neue wichtige Einrichtungen im Bereich der Altstadt entstehen. Im EG und der historischen Säulenhalle wird ein Kinder- und Jugendhaus zu finden sein, sowie im Obergeschoss ein Kinderhort.

Vertragslaufzeit

Beginn
10.08.2026
Ende
18.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
53 Tage

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).