AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Zubereitung und Lieferung von Mittagessen an Schulen der Stadt Kornwestheim
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Kornwestheim, Kornwestheim
- Veröffentlicht
- 05.12.2025
- Frist (Submission)
- 19.01.2026 (frühestes Los — abweichende Fristen je Los siehe „Lose im Detail")
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 55520000 — Hotel und Gastronomie
- Branche
- Lebensmittel & Catering
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand der Leistung ist die Zubereitung und Lieferung von Mittagessen an Schulen der Stadt Kornwestheim gemäß den vom Auftraggeber vorgegebenen Bedarfsmengen und Rahmenbedingungen. Die Zubereitung und Lieferung erfolgt in einer vom Bieter angebotenen, geeigneten Form, wobei die Speisen verzehrbereit oder zur finalen Zubereitung (z. B. Regeneration) übergeben werden. Die Lieferung umfasst die logistische Leistung, also den Transport und die Übergabe der Speisen an einem definierten Übergabepunkt am jeweiligen Standort. Die Essensausgabe in der Mensa durch den Auftragnehmer ist nicht Bestandteil der Leistung und wird vom AG übernommen. Die Lieferstellen / Adressen der Einrichtungen entnehmen Sie bitte den übrigen Vergabeunterlagen.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Angebotsfristen je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — LOS 1 - Standorte mit Warmanlieferung
- Angebotsfrist
- 19.01.2026 (abgelaufen)
Los 2 — Los 2 - Standorte mit temperaturentkoppelter Anlieferung
- Angebotsfrist
- 12.01.2026 (abgelaufen)
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 14.09.2026
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 19.01.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.