AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Unterhaltsreinigung für die Standorte Erlangen, Nürnberg, Fürth, Augustinerhof Nürnberg
Stammdaten
- Auftraggeber
- Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V., Erlangen
- Veröffentlicht
- 28.08.2026
- Frist (Submission)
- 30.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Das Fraunhofer IIS sucht einen Auftragnehmer, der die Unterhaltsreinigung der Standorte in Erlangen, Nürnberg, Fürth und dem Augustinerhof in Nürnberg erbringt. Die Leistung wird in 4 Losen ausgeschrieben.
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — LOS 1: Am Wolfsmantel 33, 91058 Erlangen
- Laufzeit
- keine Angabe · bis zu 2× verlängerbar
Los 2 — LOS 2: Nordostpark 84, 90411 Nürnberg
- Laufzeit
- keine Angabe · bis zu 2× verlängerbar
Los 3 — LOS 3: Flugplatzstraße 75, 90768 Fürth
- Laufzeit
- keine Angabe · bis zu 2× verlängerbar
Los 4 — LOS 4: Augustinerhof, Augustinerstraße 19, Nürnber
- Laufzeit
- keine Angabe · bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 31 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 30.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Beschwerdestelle des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).