AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 19:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0e19403d-68cb-4f22-a603-0dbd0dcb91c1/

Ingenieurleistung Bedarfs- und Sanierungsplanung (Leistungsphase 1–9) des Kanalnetzes der Flughafen Köln/Bonn GmbH

Notice-ID: 0e19403d-68cb-4f22-a603-0dbd0dcb91c1 · Procedure-ID: db365a3a-9b59-494d-b366-31742ea8575b

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Stammdaten

Auftraggeber
Flughafen Köln/Bonn GmbH, Köln
Veröffentlicht
07.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB), verfügt über ein Kanalnetz mit einem qualifizierten Trennsystem (Schmutz-, Niederschlags- und Mischwasser) von ca. 260 km. Das Einzugsgebiet des Niederschlagswassersystems ist dabei in 36 Untersuchungsbereiche, die der Selbstüberwachungsverordnung für Abwasseranlagen (SüwVO Abw NRW 2013) und 9 Untersuchungsbereiche, die der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zugeordnet sind, aufgeteilt. Um den wasserrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, plant der AG, in den nächsten Jahren die Fortführung der Bedarfsplanung Teil 3 und die darauf aufbauende Objektplanung sowie anschließende Sanierung diverser Entwässerungselemente des Kanalnetzes des FKB.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).