AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 04:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0ed8b2da-612b-4f53-a7cf-e410a8e043de/

Beschaffung und Installation von Systemen zur Fahrgastzählung und Videoüberwachung (AFZS und CCTV) in Bussen der BördeBus VgmbH

Notice-ID: 0ed8b2da-612b-4f53-a7cf-e410a8e043de · Procedure-ID: 20ba1f0e-9fff-4263-ac5e-2de0d94b107a

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Stammdaten

Auftraggeber
BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH, Niedere Börde OT Vahldorf
Veröffentlicht
17.03.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
30144300 — Büromaschinen und Computer
Branche
Verkehr & Logistik
Zuschlagswert
927.496 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH beabsichtigt die Ausrüstung von 60 Bussen mit Videoüberwachungs- und Fahrgastzählanlagen plus Optionen für weitere 60 Anlagen in den Folgejahren. Nicht alle Fahrzeuge werden mit Kameras zur Videoüberwachung ausgerüstet, die zentrale Technik (Recorder und Switch) soll aber bereits in allen Fahrzeugen verbaut werden. Ein Teil der Busse wird sofort mit Kameras und Monitor ausgerüstet. Ein Hintergrundsystem (Flottenmanagement, Fernwartung) und das Hosting desselben ist Bestandteil der Leistungen.

Vertragslaufzeit

Beginn
07.04.2025
Ende
30.06.2026
Verlängerungsoption
bis zu 60× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
17.03.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 1., 2. und 3. Vergabekammer, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).