AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 08:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0efce233-001e-47e9-9302-42f58bd514f5/

Oberschule Werlte Sanierung BA 1. und BA 2. TGA Planungsleistungen Leistungsphase 2 bis Leistungsphase 8 HOAI 2021 Anlagengruppen 1, 2, 4, 5 und 8

Notice-ID: 0efce233-001e-47e9-9302-42f58bd514f5 · Procedure-ID: 48077962-5cb3-41d1-a616-b4552eceb9c6

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Samtgemeinde Werlte (LK Emsland), Werlte
Veröffentlicht
04.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Samtgemeinde Werlte plant die Sanierung der Albert-Trautmann-Schule Bauabschnitt 1 und Bauabschnitt 2. Der erste Bauabschnitt ist der älteste Gebäudeteil (Baujahr 1965). Im Wesentlichen stammt die Gebäudehülle und die Technik aus dem Errichtungsjahr. Des Weiteren wurde ein flachgeneigtes Dach nachträglich (1989) auf die Gebäude gesetzt und eine Fenstersanierung in den Jahren 1986 und 2008 vorgenommen. BA 1 ist 2-geschossig und Teilunterkellert und beinhaltet die allgemeinen Klassenräume, Sanitärräume und die dazugehörigen Nebenräume. Der Bauabschnitt 2 ist fast identisch aufgebaut, dieser ist 2- geschossig, von der Fläche etwas kleiner und ist nicht unterkellert. BA 1 ist in einer Massivbauweise erbaut worden und die Flächen betragen BGF = 1.368,75m² und NGF = 1.127,16m², wie den BRI = 5.558.18m³. BA 2 ist in einer Massivbauweise erbaut worden und die Flächen betragen BGF = 1.148,56² und NGF = 999,12m², wie den BRI = 4.930,58m³. Erstellung des zweiten Rettungsweges über eine Stahltreppe. (s. Brandschutzkonzept) Abbruch der bestehenden Fassade, Anbringung der notwendigen Dämmung (16cm) und der neuen Klinkerfassade. Des Weiteren muss das Fundament für diese Arbeiten laut statischem Nachweis verbreitert werden. Das Sanierungskonzept (Anlagentechnik) der Bauabschnitte 1 und 2 umfasst die Sanierung der Sanitärinstallationen, Tausch dezentraler Warmwasserbereiter, Austausch der Heizkörper, Schließen der Heizkörpernischen, Sanierung der Elektroinstallationen/Beleuchtung (LED) und die Erneuerung der Rohrleitungen. Für die Gebäude wurde eine Schadstoffuntersuchung durchgeführt. Bei der Sanierungsplanung und der späteren Ausführung muss das Konzept berücksichtigt werden. Eine Schadstoffsanierung wird beauftragt. Im Folgenden werde die Übersichten der Untersuchung aufgeführt. Das gesamte Schadstoffkonzept ist der Anfrage beigefügt. Die Samtgemeinde Werlte übernimmt die Planungsleistungen des Objektsplaners (BA1 + BA2) bis zur LPH 4. Der Bauantrag wurde bereits gestellt. Die Unterlagen zur Grundlagenermittlung (Energetisches Gutachten, Schadstoffgutachten, Bestandspläne etc.) werden für die weiteren Arbeiten zur Verfügung gestellt. Die Bauabschnitte müssen nacheinander bearbeitet werden. Der laufende Schulbetrieb wird fortgeführt, jedoch werden die Klassen in dem jeweiligen Bauabschnitt für die Bauzeit ausgelagert. Für die Finanzierung der Sanierung der Gebäude wird ein Förderantrag bei der KfW-Bank gestellt werden. Planungsbeginn ist ab Auftrag vorgesehen. Der Baubeginn soll im Sommer 2025 erfolgen. Die Nettobaukosten werden vom Auftraggeber wie folgt angenommen: KG 300: 1.712.924,40 € KG 400: 894.432,00 €

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und DigitalisierungVergabekammer Niedersachsen , Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).