AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.05.2026 00:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0ff83f5e-bda7-40fa-a7a9-6f32b2ccd56e/

Verhandlungsbekanntmachung Encasings

Notice-ID: 0ff83f5e-bda7-40fa-a7a9-6f32b2ccd56e · Procedure-ID: e1e47d9f-e6fc-4e09-b536-573aabefca20

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Stammdaten

Veröffentlicht
22.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
33196000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Hanseatische Krankenkasse (HEK) beabsichtigen, Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der TK und HEK mit Encasings PG 88 abzuschließen. Die TK ist in diesem Rahmen Ansprechpartner und bevollmächtigt, alle Rechtsgeschäfte, -erklärungen und -handlungen für die HEK, die zur Durchführung zum Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V erforderlich sind, abzugeben und entgegenzunehmen. Die Verträge umfassen die Lieferung von: PG 88 Encasings sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Interessierte Leistungserbringer können die Vertragsunterlagen per E-Mail bei folgender Adresse anfordern: Email: Hilfsmittel-Vertrag@TK.de Techniker Krankenkasse Unternehmenszentrale Bramfelder Str. 140 22035 Hamburg Team Hilfsmittel (HM) Tel.: 040-6909-3813 Für fachliche Fragen zu den Vertragsunterlagen wenden Sie sich an Hilfsmittel-Vertrag@tk.de Angebote sind der TK bis zum 29. August 2025 an die E-Mail-Adresse Hilfsmittel-Vertrag@tk.de unter Angabe des Betreffs "Bekanntmachung Encasings" zu richten. Es handelt sich nicht um eine Ausschlussfrist. Die Möglichkeit ein Angebot einzureichen besteht für Sie jederzeit. Fragen zu der Bekanntmachung stellen Sie bitte ebenfalls per Mail an die o.g. Email-Adresse unter Angabe des Betreffs "Bekanntmachung Encasings". Auch bei Nichtteilnahme an den Verhandlungen besteht im Anschluss an die Verhandlungen nach heutigem Rechtsstand die Möglichkeit eines Beitrittes nach § 127 Abs. 2 SGB V zu einem Vertrag.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Techniker Krankenkasse, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).