AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Evaluierung der Wirkungen der Regelungen zur Entlohnung nach Tarif von Pflege- und Be-treuungskräften in der Langzeitpflege
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesministerium für Gesundheit, Bonn
- Veröffentlicht
- 23.03.2026
- Notice-Typ
- cont-modif
- CPV-Code
- 71317210 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
In dem am 6. November 2025 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Be-fugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege hat der Gesetzgeber klargestellt, dass Gegenstand der gesetzlichen Evaluation nach § 72 Absatz 3f SGB XI auch die Überprüfung und Validierung von Alternativmodellen zur Ermittlung des regional üblichen Entlohnungsniveaus durch eine möglichst aufwandsarme Datenerhebungs- und Berechnungsmethode sein soll. Demnach soll bis spätestens zum 31. Dezember 2026 geprüft werden, inwiefern das Verfahren und die Methode zur Ermittlung der regional üblichen Entlohnungsniveaus durch eine mög-lichst aufwandsarme Datenerhebungs- und Berechnungsmethode vereinfacht werden können. Die von den Auftragnehmern entwickelte Leistungsskizze entspricht diesem Ziel. Hierfür ist die datenbasierte Prüfung der diskutierten Alternativmodelle mittels wissenschaftlicher (quantitativer und qualitativer) Methoden zu validieren und weiter zu konkretisieren. In Anbetracht des unmittelbaren Zusammenhangs zu dem aktuellen Evaluationsauftrag sollte die Untersuchung im Rahmen einer Fortsetzung bzw. einer Auftragserweiterung des bisherigen Evaluationsauftrags durch die Auftragnehmer IAT und Socium auf Basis der eingereichten Leistungsskizze durchgeführt werden. Aufgrund der Komplexität des Auftrags der Berechnung und Validierung von Alternativmodellen und des direkten Zusammenhangs mit den Ergebnissen der letztjähri-gen Workshops im Rahmen des Evaluationsvorhabens, wäre bei der Beauftragung eines anderen Auftragnehmers mit erheblichen Einarbeitungszeiten und Unsicherheiten hinsichtlich der vorliegenden Expertise zu rechnen. Dies würde auch den finanziellen Beauftragungsrahmen sowie den zeitlichen Aufwand für das Fachreferat deutlich erhöhen.
Vergabe-Status
- Vertragsänderung
- Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
- Vertragsabschluss
- 19.12.2025
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (1)
- Insitut für Arbeit und Technik (IAT) (Gelsenkirchen)