AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 15:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/110d19f4-4f3e-4ff9-ab1d-3056d71dd9bc/

Bramkebrücke Okertalsperre in km 9,058, EBW

Notice-ID: 110d19f4-4f3e-4ff9-ab1d-3056d71dd9bc

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Stammdaten

Auftraggeber
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Goslar, Goslar
Veröffentlicht
04.11.2024
Notice-Typ
Vorinformation
CPV-Code
45221111 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
15.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rückbau eines Stahlüberbaus mit Betonfahrbahnplatte im Taktschiebeverfahren Ausführungsplanung Abbruch wird vom Auftraggeber erstellt Ausführungsplanung Überbau, Widerlager und Pfeilerköpfe gem. ZTV-ING Ausführungsplanung fahrbare Schutzgerüste für den alten Brückenüberbau zur Demontage Planung Schutzgerüste Pfeiler Verstärkung alter Stahlüberbau als Stahlbau- und Montagearbeiten Teilrückbau Widerlager und Pfeiler Teilneubau Widerlager und Pfeiler im Betonbau Verbauarbeiten Verkehrssicherung offene Wasserhaltung mit Sandfang Neubau Überbau als Spannbetonhohlkasten im Taktschiebeverfahren Beton- und Spannbetonarbeiten Erd- und Straßenbau Rohrleitungsbau Rückbau prov. Abwasserdruckleitungen aus der Trinkwassertalsperre Rückbau und Bau im Trinkwasserschutzgebiet, im Landschaftsschutzgebiet und im Naturschutzgebiet mit hohen Auflagen, Nur in Ausschreibung einsehbar

Vertragslaufzeit

Periode
28 Monate

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Hannover

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).