AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=699602) · Abgerufen am 09.08.2026 07:02 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/124b2a4a-2838-4f0a-b4ed-cc18c6fef6ff/

RV Administration Incentives

Notice-ID: 124b2a4a-2838-4f0a-b4ed-cc18c6fef6ff · Procedure-ID: edbce21e-8098-4486-9afb-9a7c75196e90

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus, Nürnberg
Bezugsberechtigte
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Veröffentlicht
05.07.2024
Frist (Submission)
05.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
73000000 — Forschung und Entwicklung
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und einem Auftragnehmer zur Administration von Gutscheinen in Befragungsprojekten am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), um Befragungsteilnehmerinnen und -teilnehmer für Ihre Teilnahme zu incentivieren. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt mit Zuschlag (voraussichtlich im Oktober 2024) und endet nach Ablauf von vier Jahren.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).