AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E99197323) · Abgerufen am 03.08.2026 11:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/129eacf6-35f9-48de-b28b-55da7fdd215d/

Diakonissen Stiftungs Krankenhaus Speyer OP 7+8 - Erweiterung und Umbau

Notice-ID: 129eacf6-35f9-48de-b28b-55da7fdd215d · Procedure-ID: e68d6416-5956-41ea-a5bb-92409636bd0a

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Stammdaten

Auftraggeber
Evangelische Diakonissenanstalt Speyer-Mannheim-Bad Dürkheim, Speyer
Veröffentlicht
17.06.2026
Frist (Submission)
20.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45215130 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Es handelt sich um Rohbau- und Abbrucharbeiten für die Erweiterung der OP-Abteilung des Diakonissen-Stiftungs-Krankenhauses Speyer um zwei OP-Säle, einen größeren Aufwachraum sowie der Umbau und die Modernisierung angrenzender Funktionsbereiche. Massen Rohbau: - Abbrucharbeiten in kleinerem Umfang - Aushub ca. 2.000m³ - Abdichtung und Dämmung ca. 450m² - Stahlbetonarbeiten: > Fundamente ca. 20m³ > Betonplatten ca. 430m² > Wände ca. 830m² > Decken ca. 820m²

Vertragslaufzeit

Periode
53 Wochen
Beginn
05.10.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).