AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
4 Mehrzweckfahrzeuge (MZF) für den Katastrophenschutz des Kreises Schleswig-Flensburg in 3 Losen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kreis Schleswig-Flensburg - Der Landrat, Schleswig
- Veröffentlicht
- 03.12.2025
- Frist (Submission)
- 18.12.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- open
- CPV-Code
- 34144210
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Rechtsgrundlage
- 32014L0024
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Lieferung von 4 Mehrzweckfahrzeugen (MZF), davon ein MZF 4x2 als 2-Sitzer (Los 1), ein MFZ 4x2 als 7-Sitzer (Los 2) und zwei MZF 4x4 als 7-Sitzer (Los 3), geeignet zur Beförderung von Feuerwehrpersonal und dessen persönlicher Ausrüstung sowie zur Aufnahme einer näher beschriebenen feuerwehrtechnischen Beladung / Ausstattung. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 30 Abs. 3 VgV die Möglichkeit vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose als Kombination von Losen zu vergeben: Los 1, Los 2 und Los 3. Bieter haben die Möglichkeit, zusätzliche Preisnachlässe im Formblatt 633 Angebotsschreiben für den Fall einer gemeinsamen Beauftragung der Lose 1, 2 und 3 einzuräumen. Die Angebotswertung zu den Losen 1, 2 und 3 erfolgt zunächst getrennt für die drei Lose. Im Falle von Kombinationsangeboten erfolgt zusätzlich eine Wertung der Kombinationsangebote unter Berücksichtigung von Preisnachlässen. Sollte eine kombinierte Beauftragung zu einem wirtschaftlicheren Gesamtergebnis führen, als eine Beauftragung von Einzellosen, wird der Auftrag für die Kombination von Losen erteilt.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.01.2026
- Ende
- 14.01.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 30 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 18.12.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.