AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/12e2ef2b-5f57-45bd-b95b-26b260856450) · Abgerufen am 28.09.2026 16:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/12e2ef2b-5f57-45bd-b95b-26b260856450/

Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg - Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Projektträgerschaft zur Abwicklung von öffentlichen Fördermaßnahmen

Notice-ID: 12e2ef2b-5f57-45bd-b95b-26b260856450 · Procedure-ID: 09eb65ab-203d-4e45-8c7c-4592b557f3d1

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg, Stuttgart
Veröffentlicht
27.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79411100 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Auftragsvolumen (Rahmen)
30.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg vergibt eine Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Innovationsförderung. Der Projektträger soll hierbei jeweils mit der Konzeption und Gesamtabwicklung entsprechender Förderprogramme beauftragt werden.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Vertragsabschluss
31.08.2026
Zuschlagsentscheidung
31.08.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).