AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 19:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/12f6a411-b695-4168-bf52-d6ca0f058b69/

Bereitstellung eines Patientenportals nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV (Aufnahme- und Behandlungsmanagement)

Notice-ID: 12f6a411-b695-4168-bf52-d6ca0f058b69 · Procedure-ID: 305531cf-729f-4d66-a404-5c04bcda3a39

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Würzburg Mitte gGmbH, Würzburg
Veröffentlicht
25.01.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
48814000 — Software
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Klinikum Würzburg Mitte beabsichtigt mittels dieses Vergabeverfahrens Fördermittel gem. des Fördertatbestands 2 "Patientenportale", §19 Abs. 1 Nr. 2 KHSFV, ein Cloud-basiertes Patientenportal einzuführen. Ziel ist es: -die Patienten frühzeitig und nachhaltig aktiv in Ihre Behandlung einbeziehen (digitale Beteiligung, Patientenrechte stärken) -die Kommunikation mit den Partnern & Patienten optimieren -für die Mitarbeitenden & Patienten Medienbrüche reduzieren (Einwilligungen, etc.) Weitere Informationen zum Auftragsgegenstand sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der dazu gehörenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
30.12.2024
Zuschlagsentscheidung
18.12.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).