AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 19:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/132eb3d6-c755-4df0-828c-e4a270d56920/

Bodensondiersystem - Los 1

Notice-ID: 132eb3d6-c755-4df0-828c-e4a270d56920 · Procedure-ID: 05a4e2e3-063e-4bce-867c-8f7352b38abb

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, Koblenz
Veröffentlicht
07.04.2025
Frist (Submission)
21.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
38220000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Zur Auftragserfüllung im Bereich der Ingenieurgeologie soll ein Bodensondierungssystem beschafft werden. Ein Bodensondierungssystem ermöglicht die Untersuchung der Bodenbeschaffenheit. Mittels Sonden können Bodenproben aus dem Untergrund entnommen und untersucht werden. Es wird zum Rammsondieren, Rammkernsondieren, Kernbohren, Drehbohren und hydraulischen Ziehen von Gestänge und Rammkernsonden eingesetzt. Dabei deckt es einen Untersuchungsbereich bis in Tiefen von 15m unterhalb der Erdoberfläche ab. Für den Transport ist das Bodensondierungssystem luftverladbar und verlegefähig auf Radfahrzeuge und Anhänger vorgesehen, welche im Systemzusammenhang stehen und inkl. Auffahrrampen mitgefordert werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
17.10.2025
Ende
01.07.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).