AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9UMUEY/documents) · Abgerufen am 08.08.2026 03:59 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/133b93c7-e2bb-48d2-ae74-bac5579e6392/

Umgestaltung des Straßenraums

Notice-ID: 133b93c7-e2bb-48d2-ae74-bac5579e6392 · Procedure-ID: 6d3abed3-883e-487b-8de4-e9e86d097000

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Bad Camberg, Bad Camberg
Veröffentlicht
20.07.2026
Frist (Submission)
20.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71222000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
365.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das teilräumliche Mobilitätskonzept weist nach der Eröffnung der Umgehungsstraße B8neu eine Verkehrsreduktion für die Frankfurter Straße, Limburger Straße und Bahnhofstraße aus. Vor diesem Hintergrund strebt die Stadt Bad Camberg eine Umgestaltung des Straßenraums an. Die Frankfurter Straße (B8) weist in der aktuellen Bestandssituation deutliche Sicherheitsdefizite auf: enge Gehwege, fehlende Radwege und ein hohes Verkehrsaufkommen beeinträchtigen die Nutzer: innen. Auf Höhe des Bayrischen Hofs steigt die Straße zu einer Kuppe an, sodass der Verkehrsbereich nicht vollständig einsehbar ist. Zudem wird die Frankfurter Straße zwischen der Einmündung der Strackgasse und dem Kreuzungsbereich Limburger Straße/Bahnhofstraße von einer Stützmauer eingefasst, die den Schluchtcharakter des Straßenabschnitts verstärkt. Die Kombination aus starkem Verkehr und begrenztem Raum schränkt Fußgänger: innen ein und macht den Straßenraum insgesamt als unangenehm erfahrbar. Zudem wirkt der unregelmäßige Asphaltbelag auf Gehweg und Straße ungepflegt und trägt nicht dazu bei, die Bildung von Hitzeinseln zu vermeiden. Insgesamt erfüllt die Frankfurter Straße somit nicht mehr die heutigen Anforderungen an einen sicheren und nutzerfreundlichen Verkehrsraum. Im weiteren Verlauf wird diese zur Limburger Straße, welche ebenfalls durch enge Fußwege und breite Verkehrsbereiche für den motorisierten Individualverkehr gekennzeichnet ist. Bereiche wie die Einmündung Strackgasse sind undefiniert und stellen dadurch ein Sicherheitsrisiko für Fußgänger: innen und Radfahrer: innen dar. Bei der Bahnhofstraße fallen undefinierte und überdimensionierte Verkehrsflächen im Bereich Abzweigung Emsstraße auf. Der hier querende Emsbach ist nicht erlebbar gestaltet. Durch den Bau der neuen Umgehungsstraße B8neu und der Umwidmung der Bundesstraße (aktuell B8) zu einer Stadtstraße, sollen die innerstädtische Verkehrssituation entlastet und eine Umgestaltung des Straßenraums möglich werden. Die vielfältige Nutzung der Straße soll in Zukunft für alle Verkehrsteilnehmer: innen ablesbar sein. Grundlage für die Begrünung und Verstärkung der Freiraumqualitäten der Straßenräume ist das "Gestaltungskonzept Öffentlicher Raum" des Büros foundation5+. Der Oberflächen- und Grüngestaltung werden bei dieser Planungsaufgabe ein besonders hoher Wert beigemessen. Vor diesem Hintergrund wird neben dem Leistungsbild gem. § 45 HOAI - Verkehrsanlagen - auch die Freiraumplanung vergütet. Die Hauptleistung des Auftrags bildet die Verkehrsanlagenplanung, sodass die Freiraumplanung als untergeordneter Leistungsbaustein nicht nach HOAI vergütet wird. In den Planungsphasen ist von Beginn an darauf zu achten, dass die freiraumplanerischen Schwerpunkte Berücksichtigung finden. Es ist eine integrierte Planung über alle Planungsphasen anzufertigen, die über alle Planungsphasen hinweg beide Fachdisziplinen beinhaltet. Dafür wird der freiraumplanerische Ansatz gesondert als Pauschale vergütet. Aufgrund der engen funktionalen, gestalterischen und technischen Verzahnung zwischen Straßenplanung und Freianlagenplanung wird eine interdisziplinäre Bearbeitung der Planungsaufgabe erwartet.

Vertragslaufzeit

Beginn
31.12.2025
Ende
31.03.2029
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Hessen, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).