AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E21598664) · Abgerufen am 26.08.2026 17:05 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/13d06a73-3f71-4c58-a3ac-05812a8fddfb/

Nachunternehmer für Linienverkehrsleistungen im ÖPNV - Linie X30/X32

Notice-ID: 13d06a73-3f71-4c58-a3ac-05812a8fddfb · Procedure-ID: 04df3096-f7c1-4b68-a498-35ab18e95dc6

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Stammdaten

Auftraggeber
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH, Hamburg
Veröffentlicht
24.11.2024
Frist (Submission)
07.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60130000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Ausschreibungsgegenstand ist die Durchführung von Linienverkehr im öffentlichen Personennahverkehr im Hamburger Verkehrsverbund (hvv). Die zu vergebende Verkehrsdienstleistung ist mit Leistungsbeginn zum 01.04.2025 zu erbringen und endet mit Fahrplanwechsel 2027/2028, den 11.12.2027. Linie X30/X32: Die Fahrzeuge müssen Solobusse sein. Schnellbusausstattung – 100 km/h Zulassung – mindestens 45 Sitzplätzen – mindestens 1 Rollstuhlplatz. Die Auftraggeberin hat die einseitige Option, die Laufzeit einmal, um ein Fahrplanjahr zu verlängern. Die Verlängerungsoption betrifft den Zeitraum vom 12.12.2027 – 09.12.2028. Die Verlängerung ist sechs Kalenderwochen vor Laufzeitende gegen über dem Auftragnehmer anzumelden.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Hamburg bei der Finanzbehörde, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).