AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 05:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/145a4e36-7b08-43ae-9a6b-831e4c8a35a5/

Sanitätsdienstliche Absicherung zum Rudolstadt-Festival 2026

Notice-ID: 145a4e36-7b08-43ae-9a6b-831e4c8a35a5 · Procedure-ID: 0bf50385-881d-480a-b8e1-ff36dde3735a

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Rudolstadt, Rudolstadt
Veröffentlicht
15.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79953000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Soziales & Pflege
Zuschlagswert
30.561 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Sanitätsdienstliche Absicherung zum Rudolstadt-Festival 2026:Position 01 - Bereitstellung einer mobilen Unfallhilfsstelle (UHS), Position 02 - Bereitstellung und Einrichtung eines Behandlungsplatzes (BHP), Position 03 - Bereitstellung eines Krankentransportwagens (KTW), Position 04 - Bereitstellung eines Notfalleinsatzfahrzeuges (NEF), Position 05 - Einsatz eines Einsattzleiters, Position 06 - Einsatz eines NEF Fahrers und Arztes, Position 07 - Einsatz von Rettungsdienstpersonal, Position 08 - Einsatz von Fußstreifen, Position 09 - Reservekräfte (Rettungsdienstpersonal), ggf. sonstige Kosten

Vertragslaufzeit

Beginn
29.06.2026
Ende
07.07.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Bieter 1 - DRK Saalfeld-Rudolstadt
Vertragsabschluss
22.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).