AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 09:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/148bf3b8-effd-4bc9-b0ba-dffb5320149b/

Beratungsleistungen zur Ablösung des ITSM-Tools

Notice-ID: 148bf3b8-effd-4bc9-b0ba-dffb5320149b · Procedure-ID: 537c18a0-cd9c-47f2-a1a5-84017259c210

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Stammdaten

Auftraggeber
kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR, Bayreuth
Veröffentlicht
20.01.2025
Frist (Submission)
04.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79421000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
830.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen Beratungsleistungen beschafft werden, die den Auftraggeber dabei unterstützen, mittels eines Projektes ein neues ITSM-Tool bzw. einen neuen ITSM-Prozess zu finden und umzusetzen. Das Vorhaben soll in Q1/2025 starten und mit einer aktuell geplanten Laufzeit bis Ende Q4/2026 abgeschlossen sein. Die Laufzeit kann verlängert werden, wenn das Projekt noch nicht abgeschlossen sein sollte, so dass die Unterstützung sicher bis zum Ende des Projekts gewährleistet ist.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2025
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Wochen
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).